| |
1. Anmeldung und Bestätigung Jede per Post, E-Mail, Fax oder Telefon eingegangene Anmeldung wird als gültig betrachtet. Sie wird innerhalb von 5 Tagen nach ihrem Eingang bestätigt. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald ESL die Anmeldungsbestätigung abgeschickt hat, und die Anmeldung ist dann gesetzlich gültig. Wenn der Urheber der Anmeldung gesetzlich volljährig ist, wird er als Vertragspartner angesehen. Wenn der Urheber der Anmeldung gesetzlich minderjährig ist, wird sein gesetzlicher Vertreter als Vertragspartner angesehen. Er muss dann den Anmeldevertrag unterzeichnen und darin seine genaue Adresse angeben. Als Teilnehmer angesehen und weiter unten so bezeichnet wird die Person, die sich angemeldet hat und am vertragsgegenständlichen Sprachkurs teilnimmt oder teilnehmen wird. Der Unterzeichnete dieses Vertrags (der Teilnehmer, oder sein gesetzlicher Vertreter, wenn er minderjährig ist) wird als Vertragspartner angesehen und weiter unten so bezeichnet.
2. Angaben in der Anmeldung Der Vertragspartner bescheinigt ausdrücklich, dass die in der Anmeldung zum Sprachkurs gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Er hat ferner zur Kenntnis genommen, dass jede lügnerische Angabe und jegliche Auslassung einer Information jederzeit und ohne weitere Formalität zum Ausschluss vom Kurs führen kann (z.B. ein Anfänger, der es unterlassen hat, sein Niveau anzugeben, und der für ein Datum eines Kursbeginns angemeldet ist, an dem kein Kurs für Anfänger stattfindet). In diesem Fall wird der Kursbetrag auf keinen Fall erstattet, auch nicht teilweise.
3. Anmeldegebühr ESL erhebt für jede Anmeldung CHF 100.–/EUR 75.– Anmeldegebühr, die auf keinen Fall erstattet wird.
4. Gebühr für Vertragsänderung Wenn der Teilnehmer nach seiner ursprünglichen Anmeldung und nach deren Bestätigung durch ESL einen Wechsel des Kurses oder eine andere Art der Unterbringunganfordert, muss er eine Gebühr von CHF 80.–/EUR 55.– für die Vertragsänderung bezahlen, und diese Zahlung muss im Moment des Änderungsantrags geleistet werden. Wenn der Teilnehmer nach seiner ersten Anmeldung zu einem Kurs sich dann für eine längere Kursdauer in der gleichen Schule entscheidet, braucht er keine zusätzlichen Gebühren zu bezahlen.
5. Zahlungsbedingungen Bei Eingang der Kursbestätigung werden die Leistung einer Anzahlung von CHF 250.–/EUR 170.– sowie die Zahlung von CHF 110.–/EUR 75.– Anmeldegebühr (im Preis der Kurse nicht inbegriffen) und die Zahlung der Beiträge für die Stornierungsversicherung bei MOBILIERE (sofern abgeschlossen) fällig. Der Restbetrag für den Kurs und die Unterbringungskosten werden vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei einer Anmeldung weniger als vier Wochen vor Kursbeginn sind die fälligen Beträge sofort zahlbar. Die Zahlung für die Schulzeit und die Unterbringung wird erst dann als erfolgt angesehen, wenn der entsprechende Betrag auf dem Konto eingegangen ist, das von ESL in der Anmeldungsbestätigung angegeben wurde.
6. Inverzugsetzung Wenn die Zahlung der fälligen Beträge nicht innerhalb der angegebenen Fristen erfolgt, wird der Vertragspartner ohne vorherige Ankündigung in Verzug gesetzt. ESL ist in diesem Fall nicht mehr gezwungen, den Teilnehmer zum Kurs zuzulassen. Die Forderung von ESL bleibt in vollem Umfang bestehen.
7. Zahlungsnachweis Der Teilnehmer muss bei Kursbeginn den Beleg als Beweis dessen vorlegen, dass er die Schulgebühren und ggfs. die Unterbringungskosten bezahlt hat. Er kann nur dann zum Kurs und zur Unterbringung zugelassen werden, wenn er dieses Dokument vorlegen kann. In einem solchen Fall bleiben die Forderungen von ESL voll bestehen.
8. Stornierung vor Kursbeginn Der Vertragspartner kann jederzeit vor Kursbeginn aus dem Vertrag austreten. Wenn der Vertragspartner Gebrauch von diesem Auflösungsrecht macht, kann ESL eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der verbleibenden Zeitspanne zwischen dem Moment des Eingangs der Kündigungserklärung bei ESL und dem für den Kursbeginn vorgesehenen Zeitpunkt ab. Die Höhe der Entschädigung wird nach diesem Prinzip wie folgt berechnet: Bis zu 56 Tage vor Kursbeginn: 10% des fakturierten Gesamtbetrags Vom 55. bis zum 30. Tag vor Kursbeginn: 20% des fakturierten Gesamtbetrags Vom 29. bis zum 22. Tag vor Kursbeginn: 30% des fakturierten Gesamtbetrags Vom 21. bis zum 15. Tag vor Kursbeginn: 50% des fakturierten Gesamtbetrags Vom 14. bis zu 1 Tag vor Kursbeginn: 100% des fakturierten Gesamtbetrags Nichterscheinen zum Kurs oder Stornierung nach dem vorgesehenen Datum: 100% des fakturierten Gesamtbetrags.
Ausserdem werden die Anmeldegebühren von CHF 100.–/EUR 75.– sowie die eventuellen Beiträge für die Stornierungsversicherung ebenfalls berechnet. Der fällige Betrag wird innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Stornierung erstattet. Wenn dem Teilnehmer ein Visum verweigert wurde, und nach Vorlage des Originaldokuments der Schweizer/Französischer Botschaft erstattet ESL den gesamten gezahlten Betrag minus CHF 150.–/EUR 100.– für Aktengebühren und CHF 60.–/ EUR 40.– für Bankspesen.
9. Stornierungsversicherung ESL empfiehlt dem Vertragspartner sehr, eine Stornierungsversicherung abzuschliessen. Bei Stornierung seitens des Teilnehmers, der eine Stornierungsversicherung abgeschlossen hat, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seiner Versicherungsgesellschaft. ESL kann für die ausbleibende Erstattung seitens einer Stornierungsversicherung nicht haftbar gemacht werden.
10. Pässe und Visa Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Sicherheits-, Visums- und Gesundheitsbedingungen für die Einreise und den Aufenthalt auf Schweizer/Französischer Staatsgebiet verantwortlich. ESL ist auf keinen Fall für ein gegen einen Teilnehmer geltendes Einreise- oder Aufenthaltsverbot für die Schweiz/Frankreich verantwortlich. Die gegenwärtig gültigen Sicherheits-, Visums- und Gesundheitsbedingungen sind beim Schweizer/Französischer Konsulat des Aufenthaltslandes des Teilnehmers erhältlich. Im Falle eines Einreise- oder Aufenthaltsverbots für die Schweiz/Frankreich aus Verschulden des Teilnehmers erfolgt keinerlei, auch keine teilweise, Erstattung.
11. Haftpflicht- und Krankenversicherung Jeder Teilnehmer muss vor seinem Aufenthalt bei ESL eine Versicherung abschliessen, die die Haftpflicht, Krankheit, Unfall, Rückführung und den Verlust von persönlichen Gegenständen deckt. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, eine Kranken- und Unfallversicherung sowie eine in der Schweiz/Frankreich gültige Haftpflichtversicherung zu haben. Wenn er keine in der Schweiz/Frankreich gültige Kranken-Unfallversicherung hat, kann er für den Betrag von CHF 150.–/EUR 90.– pro Monat eine bei ESL buchen.
12. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Kurs persönlich zu besuchen und pünktlich zu erscheinen. Er muss selbst einen Kurs wählen, der seinem Niveau angemessen ist. Wenn der unregelmässige Besuch oder jedes andere Verhalten des Teilnehmers eine Störung des Sprachkurses für die anderen Teilnehmer mit sich bringt, behält sich ESL das Recht vor, den betroffenen Teilnehmer vom Kurs auszuschliessen. In einem solchen Fall werden ihm die Kursgebühren keineswegs erstattet, auch nicht im Verhältnis zur Dauer der schon besuchten Kurse.
13. Reklamationen Der Teilnehmer, der Reklamationen beliebiger Art einreichen möchte, tut dies sofort zum Kursdirektor der Schule. Eventuelle Ausgleichsforderungen müssen spätestes vier Wochen nach dem im Vertrag vorgesehenen Datum des Kursendes per Einschreiben an ESL Montreux gerichtet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist jeglicher Anspruch des Vertragspartners hinfällig.
14. Disziplin Bei charakteristischer schlechter Führung, anormalem Verhalten oder fehlendem gutem Willen eines Teilnehmers behält sich ESL das Recht vor, ihn jederzeit auszuschliessen.
15. Änderungen von Preisen, Daten oder Leistungen Solange keine Anmeldungsbestätigung für den Teilnehmer ausgestellt wurde, hat ESL das Recht, jederzeit die im Internet oder auf jedem anderen Kommunikationsmittel veröffentlichten Daten und Preise zu ändern. ESL kann nach Vertragsabschluss jederzeit Änderungen am angegebenen Leistungsprogramm anbringen, sofern diese Änderungen unvermeidlich sind, wenn sie von geringer Wichtigkeit sind, wenn sie nicht das Prinzip des guten Glaubens verletzen, und wenn sie keinen Einfluss auf die Gesamtkonfiguration des Kurses haben. Wenn wesentliche Leistungen stark geändert werden, kann der Vertragspartner aus dem Vertrag aussteigen oder verlangen, an einem Sprachkurs gleichen Wertes teilzunehmen, wenn ESL ihm einen solchen Kurs anbieten kann. ESL teilt dem Vertragspartner eine solche Änderung sofort mit, der dann sofort nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung von ESL seine Rechte geltend machen muss.
16. Mindestanzahl Teilnehmer Wenn die für die Durchführung des Sprachkurses erforderliche Mindestanzahl (6 Personen für die Gruppenkurse) nicht erreicht wird, informiert ESL den Vertragspartner mindestens drei Wochen vor Kursbeginn. Wenn ESL dem Vertragspartner keinen anderen Sprachkurs anbieten kann, erstattet ESL die schon gezahlten Gebühren. Es gibt kein Recht auf eine Entschädigungsleistung für den Zeit- oder Verdienstausfall und auch kein anderes Recht auf Wiedergutmachung. Wenn kein Niveau dem Teilnehmer entspricht, behält sich ESL vor, die Gruppenkurse durch Privatkurse zu ersetzen, deren Anzahl vom Betrag bestimmt wird, der vom Teilnehmer gezahlt wurde.
17. Aktivitäten ESL behält sich das Recht vor, aus Klimagründen oder jedem anderen von ihrem Willen unabhängigen Grund, eine oder mehrere Aktivitäten des Programms zu stornieren. In diesem Fall bietet ESL eine Ersatzaktivität an.
18. Stornierung eines Kurses durch ESL ESL behält sich das Recht vor, einen Kurs zu stornieren aus Gründen der Sicherheit, bei Streik, instabiler politischer Situationen oder aus allen anderen ausserordentlichen Gründen. ESL erstattet in diesem Fall die Kursgebühren, behält sich aber das Recht vor, die betroffenen Aktengebühren einzubehalten.
19. Verantwortung ESL übernimmt die gesamte Verantwortung für die belegten Kurse und verpflichtet sich, sie bestmöglich nach ihren Kenntnissen und ihrem Gewissen zu organisieren. ESL weist jegliche Haftung für Schäden nach Krankheit, Unfall oder Verletzung ab sowie für die falsche Ausführung oder die Nichtausführung der über sie bestellten Leistungen. ESL lehnt jegliche Haftung für den Verlust von Wertgegenständen oder Bargeld, den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen usw. ab, es sei denn, diese Schäden entstünden aus einer absichtlichen Handlung oder einer groben Nachlässigkeit ihrerseits.
20. Sicherheit ESL ist ermächtigt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, die zur Erhaltung der Gesundheit und des Komforts der Teilnehmer gerechtfertigt erscheinen. So hat ESL das Recht, alles zu unternehmen, um die ärztliche Versorgung der Teilnehmer zu garantieren. Die dabei anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Vertragspartner (bei Minderjährigen zu Lasten ihrer Eltern).
21. Schutz der persönlichen Daten Bei ESL werden die persönlichen Informationen nur bei Bestellung eines Katalogs, einer Angebotsanfrage oder einer Anmeldung zu einem Kurs eingegeben. Die schulfremden Personen und Organisationen haben prinzipiell keinerlei Zugang zu den persönlichen Daten, die bei ESL bleiben. Die persönlichen Daten werden übermittelt für die Reservierung einer Unterkunft (z.B. Gastfamilie, Studentenwohnheim oder Hotel) oder zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. In manchen Fällen muss ESL den offiziellen Behörden Zugang zu diesen Daten geben (z.B. die Behörden für die Einreise in das Staatsgebiet). Die persönlichen Daten werden bei der ESL in Montreux aufbewahrt. Abgesehen von der Beratung und der Reservierung werden die Daten dazu genutzt, dem Teilnehmer Informationen über die neuen Produkte von ESL zu geben.
22. Promo-Material ESL behält sich das Recht vor, die Fotos sowie das Material zu behalten und zu benutzen, die die Teilnehmer zu Promozwecken realisiert haben (ausser bei anderslautendemBescheid des Teilnehmers oder seiner Eltern, der uns zum Zeitpunkt der Anmeldung schriftlich mitgeteilt werden muss).
23. Gültiges Recht und Gerichtshof Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich dem Schweizer Recht. Der ausschliesslicheGerichtsstand ist in Montreux (Schweiz). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränken keineswegs die üblichen Rechte des Vertragspartners ein. |
| |
|
| |
|
|
|
|
|
|
|